Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC Hütten

 

1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruktur. Sie gelten für alle Reservationen in den offiziellen SAC-Hütten gemäss Art. 1.3 des Reglements Hütten und Infrastruktur resp. den gelisteten SAC-Hütten auf www.sac-cas.ch.

 

2 Gastaufnahmevertrag und Reservation

2.1 Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen, in unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüttenbesitzenden Sektion.

2.2 Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.

2.3 Bei der Reservation von Schlafplätzen über das Online-Hüttenreservations-System (OHRS) kann die Angabe der Kreditkartendaten verlangt werden.

 

  • 3 Vorauszahlung / Anzahlung
  • 3.1 Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegenwert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum ver­einbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.

    3.2 Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedin­gungen einzustehen.

     

  • 4 Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr
  • 4.1 Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens um 20:00 am Vortag der reservierten Übernachtung über das OHRS oder telefonisch kostenlos möglich.

    4.2 Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hinterlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen.

    Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren.

    4.3 Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nachweist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren.

    4.4 Art. 4.1, 4.2 und 4.3 gelten auch bei vorzeitiger Abreise.

    4.5 Bei einer Reservation mit Halbpension (Abendessen 18:00) wird bei verspäteter Ankunft eine Gebühr von 5 CHF pro Person erhoben.

     

  • 5 Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in
  • Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

    Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.

    Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC;

    Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.

    Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.

     

  • 6 Ausweispflicht
  • 6.1 Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.

    6.2 Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Gegenrecht gewährt.

     

  • 7 Zahlung
  • 7.1 Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.

    7.2 In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichneten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen.

     

  • 8 Haftungsausschluss
  • Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen und des SAC für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

     

  • 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte.

     

     

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversammlung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft.

     

    Adresse

    Gletscherdorf GmbH
    Lauenenweg 3a
    3600 Thun
    Schweiz

    Saisondaten

    Frühlingssaison 2025
    15. März - 31. Mai
    Sommersaison
    14. Juni - 20. September